PENKO darf gesetzliche Inspektionen und Nachprüfungen durchführen
Mit der richtigen CE-Verifizierung kann PENKO seinen Kunden nun europaweit gesetzlich vorgeschriebene Nachverifizierungen anbieten. Die Definition eines Wägesystems lautet: "Ein Messinstrument, das dazu dient, die Masse eines Körpers unter Verwendung der Schwerkraft auf diesen Körper zu bestimmen". Wiegesysteme in den Niederlanden müssen dem Metrologie Gesetz entsprechen, einem Gesetz, das wiederum auf der europäischen Richtlinie für nicht selbsttätige Waagen 2014/31/EU „zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt“ basiert.
Selbsttätige Waagen regelt Richtlinie 2014/32/EU „zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt“. Alle Wiegesysteme, die unter anderem für Handelsgeschäfte, das Abfüllen und/oder Prüfen von vorverpackten Waren sowie für medizinische und pharmazeutische Zwecke verwendet werden, müssen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch geprüft und mit den erforderlichen Siegeln, Beschriftungen