Intensiv-Workshop: REACH für nachgeschaltete Anwender (Downstream User
Fachveranstaltung im Haus der Technik am 14.-16. Februar 2012 in Essen beantwortet alle Fragen Bereits am 01. Juni 2007 ist die Verordnung (EG) 1907/2006 [REACH] in Kraft getreten. Die REACH-Verordnung umfasst die Registrierung, Bewertung, Beschränkung und Zulassung von chemischen Stoffen und vereinheitlicht das Inverkehrbringen von Chemikalien innerhalb der EU für Hersteller, Importeur und nachgeschalteten Anwender.
Als nachgeschalteten Anwender (Downstream User) versteht man eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft, die im Rahmen ihrer industriellen oder gewerblichen Tätigkeit einen Stoff als solchen oder in einem Gemisch verwendet, mit Ausnahme des Herstellers oder Importeurs. Die Pflichten eines nachgeschalteten Anwenders im Rahmen von REACH sind abhängig von seinen genauen Tätigkeiten, die er in Verbindung mit einem Stoff oder einem Gemisch wahrnimmt. Darüber hinaus existieren noch viele andere Tätigkeiten, die unter die Definition des nachgeschalteten Anwenders fallen. So gilt auch ein Betrieb, der Stoffe oder Gemische