ATEX-Magnetseparatoren verhindern, dass es knallt
S+S verfügt über umfangreiches Know-How, explosionsgeschützte Geräte zu bauen
Aus dem Physikunterricht kennt man die beeindruckenden Auswirkungen, wenn nur ein einziger Zündfunke ausreicht, um in einem Gefäß fein zerstäubtes Mehl zur Explosion zu bringen. Stephan Treml, Produktmanager Magnettechnik bei S+S: „Es drängt sich die Frage auf, welche verheerenden Zerstörungen eine vieltausendfach stärkere Reaktion in einer Industrieanlage bewirkt. Nicht nur Mehlstaub oder leicht entzündliche Gase können zu Explosionen führen. Unter bestimmten Umständen reagieren selbst Produkte wie Metallpulver, Zucker, Kräuter, Holzschnitzel und Pharmawirkstoffe sehr stark. Sogar Kunststoffpulver, das gemeinhin nicht als besonders leicht entzündlich gilt, verursacht laut deutscher Sachversicherer 14 Prozent der Staubexplosionen.“
Seit dem 01. Juli 2003 müssen deshalb Geräte und Schutzsysteme zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen die Richtlinie 94/9/EG (ATEX 95) erfüllen. Eine der wesentlichsten Änderungen dieser Richtlinie war die gesonderte Bewertung von Gefahren, hervorgerufen durch mechanische Zündquellen. Somit sind nicht mehr ausschließlich elektrische Quellen als Verursacher von Zündfunken zu berücksichtigen, sondern auch z. B. Schlag- oder Reibfunken. Die Sachversicherer konnten ermitteln, dass 30 Prozent der Staubexplosionen in Deutschland von mechanischen Funken verursacht werden.
S+S hat bereits im Jahr 2005 das weltweit erste vollautomatisierte Magnetsystem nach der höchsten ATEX-Klassifizierung für Zone 20/21 ausgeliefert. Seit Mitte 2006 sind alle für explosionsgefährdete Bereiche einsetzbare Magnetseparatoren von einer benannten Stelle baumustergeprüft.
Helmuth Frisch, Technischer Geschäftsführer bei S+S, erklärt: „S+S ist in der Lage für nahezu jeden Anwendungsfall in staub- oder gasexplosionsgefährdeten Bereichen Magnetseparatoren zu liefern. Wir verfügen über das Know-How, die Geräte vor der Auslieferung einer Konformitätsbewertung nach den Vorgaben der ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG zu unterziehen."