Lehrgang Explosionsschutzbeauftragter
Die Maßnahmen zur Umsetzung des vorbeugenden Explosionsschutzes sind technisch sehr anspruchsvoll, die rechtlichen Auflagen/Versicherungsauflagen sehr umfassend.
Da der Unternehmer diese Auflagen nicht alleine erfüllen kann, ist insbesondere in größeren und mittelständischen Betrieben mit Explosionsgefährdungen das Einsetzen eines Explosionsschutzbeauftragten ratsam.
Der „Explosionsschutzbeauftragte“ - der Begriff ist ähnlich dem Gefahrstoffbeauftragten gesetzlich nicht geschützt - ist dabei ein fachkundiger Mitarbeiter, der den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden Explosionsschutzes berät und unterstützt. Zu seinem Aufgabengebiet können die Erstellung der erforderlichen Dokumente (Explosionsschutzdokument, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrenabwehrplan), regelmäßige Begehungen betroffener Arbeitsbereiche, Schulungen der Mitarbeiter im Explosionsschutz sowie der Kontakt zu den Behörden und der Feuerwehr gehören. In dem viertägigen Qualifizierungsseminar „Explosionsschutzbeauftragter“ werden die Maßnahmen des vorbeugenden Explosionsschutzes erläutert und umfassende Hilfestellungen gegeben. Mögliche Ursachen für Explosionen werden dargestellt und die Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung des möglichen Schadensausmaßes aufgezeigt (primärer, sekundärer und tertiärer Explosionsschutz).
Auf vier Tage konzipiert ist das Ziel der „Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten“, zu allen wichtigen Themen des Explosionsschutzes und der Betriebssicherheit umfassende Informationen und Anregungen für Fachleute und Interessenten anzubieten. Die Vorträge sind mit Diskussionen, vertiefenden Analysen und Bearbeitung von konkreten Beispielen geplant und werden Ihnen praxisnahe und nachvollziehbare Hilfen zur Umsetzung auch in Ihrem Betrieb geben.