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Kurzbericht
12.08.2013  |  4271x
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Den richtigen Entsorgungsfachbetrieb finden.

Entstehen Gefahren beim Schüttguttransport?

Nein. Einfach aus dem Grund, weil die jeweiligen Fahrzeuge auf das jeweilige Frachtgut optimiert sind. Das bereits erwähnte Mehl wird in geschlossenen Silowagen transportiert, sodass es weder zu Staubbildungen kommen kann noch zu Verunreinigungen des Mehls etwa durch Straßendreck.

Genauso geht es aber auch mit Schüttgut, das auf offenen Ladeflächen transportiert wird. Der Frachtführer ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Gefährdung der Umwelt und des Straßenverkehrs verhindern. Dazu gehört zum Beispiel die Befestigung von Planen über dem Schüttgut. Zudem sind nur sehr wenige Schüttgüter echte Gefahrgüter, die natürlich kenntlich gemacht werden müssen.

Es soll aber auch nicht verheimlicht werden, dass es Schüttgüter gibt, die in Form von Abfällen oder nicht mehr verwertbaren Produkten einer Entsorgung zugeführt werden müssen. Hier kommen Entsorgungsfachbetriebe ins Spiel, die diese Güter annehmen und der Verwertung zuführen.

Die schuettgut-boerse.com bietet Filterfunktion für Entsorgungsbetriebe

Die Abfallentsorgung gestaltet sich aus rechtlicher Sicht nicht unproblematisch, da große Mengen Abfälle bei nicht fachgerechter Entsorgung auch großen Schaden anrichten können. Selbst harmlos erscheinende Abfallprodukte wirken sich in Größenordnungen von mehreren Tonnen auf die Natur negativ aus. Aus diesem Grund schlagen sich EU-Verordnungen und bundeseigene Gesetze im Kreislaufwirtschaftsgesetz und dem Abfallgesetz nieder. Aus diesem wiederum geht die Regelung zur Definition von Entsorgungsfachbetrieben und deren Qualifizierung hervor.

Der Gesetzgeber erlaubt nach erfolgter Zertifizierung durch eine Prüfstelle das Führen eines Überwachungszeichens für Betriebe oder Teile des Unternehmens.

Nur solche Betriebe dürfen in der Folge Abfälle bestimmter Herkunftsbereiche annehmen. Der Vorteil für den Frachtführer bei der Abgabe von Abfällen an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb liegt in der Vereinfachung des Entsorgungsnachweises.

Der Entsorgungsfachbetrieb muss keinen Entsorgungsnachweis mehr führen, sondern unterliegt nur noch der Anzeigepflicht bei Entgegennahme von Abfällen. Mit der Filterfunktion auf de schuettgut-boerse.com für entsprechende Entsorgungsfachbetriebe stellen damit auch schwierige Ladungen kein Problem mehr dar.
Mehr Informationen unter: www.schuettgut-boerse.com

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