EU gibt ab 2013 neue Mindesteffizienzwerte für Ventilatoren vor
Im Gegensatz zur 100-Watt-Glühbirne erfüllen Elektror-Ventilatoren schon heute die strengen Anforder
Ostfildern,
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat sich die Europäische Union auf ein Richtlinien- und Zielpaket für Klimaschutz und Energie geeinigt, welches ambitionierte Zielvorgaben enthält (häufig als „20-20-20-Ziele“ bezeichnet). Demnach sollen in der EU bis 2020 die CO2-Emissionen um 20% reduziert und die Energieeffizienz um 20% erhöht werden. Zusätzlich soll der Gesamtanteil der erneuerbaren Energien auf 20% steigen.
Um diese Zielvorgaben zu erreichen, wurde 2005 die EuP-Richtlinie (Energy-using Products Directive 2005/32/EG) verabschiedet, die 2009 in ErP-Richtlinie (Energy-related Products Directive 2009/125/EG) umbenannt wurde – in Deutschland auch bekannt als Ökodesign-Richtlinie. Mittels verbindlicher Mindestanforderungen legt die Richtlinie die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte fest, deren Einhaltung mit der CE-Kennzeichnung nachgewiesen werden muss.
Prominentes Beispiel hierfür ist die 100-Watt-Glühbirne, die seit einiger Zeit vom Markt verschwunden ist – ebenfalls eine Maßnahme aus der ErP-Richtlinie.
Die konkreten Vorgaben für die Umsetzung der Richtlinie im Bereich der Ventilatoren sind in der ErP-Durchführungsverordnung 327/2011 der EU definiert. Sie gibt Mindestwirkungsgrade für Ventilatoren mit einer elektrischen Eingangsleistung von 125 W bis 500 kW vor und sorgt damit für die Verbannung von Energiefressern aus dem Produktprogramm aller Ventilatorenhersteller ab dem 1. Januar 2013...
Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte _ href=http://www.elektror.de/fileadmin/user_upload/Presse/PR-Elektror_ErP-Richtlinie_Juni2012_D.pdf target_blank>hier