Kurzbericht
07.10.2015

Infastaub-Filter für die Eurasische Zollunion zertifiziert

Infastaub-Filter dürfen die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung der Zollunion tragen

Der Export in die Eurasische Föderation bzw. die Zollunion von Russland, Weißrussland und Kasachstan ist mit einer Reihe bürokratischer Hürden verbunden. Für die Einfuhr von Filtergeräten in diese Föderation ist die Deklaration TR TS 010/2011 eines der wichtigsten Dokumente.

Die „Technischen Regelwerke“ wurden für unterschiedliche Branchen und Produkte eingeführt und legen allgemeine Sicherheitsanforderungen fest. In weiten Bereichen entsprechen sie internationalen Normen und Standards.

Infastaub hatte seine Produkte bereits gemäß GOST-R Richtlinien zertifiziert und hat sich frühzeitig mit den Anforderungen der neuen TR Regelwerke auseinandergesetzt. Die Konformitätsbewertung ist abgeschlossen, womit Infastaub-Filtergeräte die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung der Zollunion (EAC-Kennzeichnung) tragen dürfen. Dem Export von zertifizierten Filtergeräten nach Russland, Weißrussland und Kasachstan steht nichts im Wege. Unsere Vertriebsingenieure beraten Sie gerne hinsichtlich der Einfuhr unserer Filtergeräte in die Eurasische Zollunion.