PENKO darf gesetzliche Inspektionen und Nachprüfungen durchführen
Mit der richtigen CE-Verifizierung kann PENKO seinen Kunden nun europaweit gesetzlich vorgeschriebene Nachverifizierungen anbieten.
Die Definition eines Wägesystems lautet: "Ein Messinstrument, das dazu dient, die Masse eines Körpers unter Verwendung der Schwerkraft auf diesen Körper zu bestimmen". Wiegesysteme in den Niederlanden müssen dem Metrologie Gesetz entsprechen, einem Gesetz, das wiederum auf der europäischen Richtlinie für nicht selbsttätige Waagen 2014/31/EU „zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung nichtselbsttätiger Waagen auf dem Markt“ basiert.
Selbsttätige Waagen regelt Richtlinie 2014/32/EU „zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt“. Alle Wiegesysteme, die unter anderem für Handelsgeschäfte, das Abfüllen und/oder Prüfen von vorverpackten Waren sowie für medizinische und pharmazeutische Zwecke verwendet werden, müssen nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch geprüft und mit den erforderlichen Siegeln, Beschriftungen und Kennzeichnungen versehen werden.
Um eine solche Inspektion durchführen zu können, muss man autorisiert sein. PENKO konnte in den Niederlanden seinen Kunden bereits gesetzlich vorgeschriebene Nachprüfungen anbieten, beispielsweise nach einer Reparatur. Kombiniert mit der Inbetriebnahme können jetzt europaweit CE-Inspektionen, inklusiv die Erste, durchgeführt werden, einschließlich der Anbringung der erforderlichen Siegel und Markierungen.
Das Besondere ist, dass sowohl nicht selbsttätige wie Plattformen und Brückenwaagen, als auch selbsttätige, wie Füllanlagen und Kontrollwaagen, von PENKO geeicht werden können. Und das alles bis zu einem Maximalgewicht von 60 Tonnen.