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19.06.2012  |  10012x
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HDT-Lehrgang Brandschutzbeauftragter richtet sich nach der vfdb-Richtlinie

Haus der Technik bietet die geforderten 64 Unterrichtseinheiten in einem einwöchigen Crash-Kurs an

Das Haus der Technik (HDT) bietet den Lehrgang "Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten" an und richtet sich bei dieser Schulung streng nach den Vorgaben der BG und der vfdb-Richtlinie 12-09/01:2009-03(02). Dort werden 64 Unterrichtseinheiten vorgeschlagen, die das HDT Ihnen als einwöchigen Kurs anbietet.
Zur Qualitätssicherung der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist das Haus der Technik Mitglied im Verein der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (vbbd) und in der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb).

Die Berufsgenossenschaft und die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) schlagen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten für Industrie-, Handwerks- und Transportbetriebe bei geringem Brandrisiko ab 250 Mitarbeitern, bei mittlerem Brandrisiko ab 175 Mitarbeitern und bei großem Brandrisiko ab 100 Mitarbeitern vor. Bürobetrieben und Verwaltungen wird ab 400 durchschnittlich im Betrieb anwesenden Personen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten empfohlen. Bei Hotels, Gaststätten, Versammlungsstätten und Geschäftshäusern gilt die Empfehlung ab 250 und bei Krankenhäusern und Heimen ab 100 durchschnittlich anwesenden Personen. Teilweise verlangen die Behörden aber auch schon von Firmen mit 50 Mitarbeitern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten!
Auch Brandversicherer fordern die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten im Einzelfall!
In der neusten Version der vfbd-Richtlinie 12-09/01:2009-03(02) verschwinden die o.g. Mitarbeiter-Zahlen wieder. Hier heißt es: "Brandschutzbeauftragte können grundsätzlich in jedem Betrieb oder jeder Einrichtung bestellt werden. In Betrieben mit erhöhter Brandgefahr oder aufgrund anderer gesetzlicher Forderungen können Brandschutzbeauftragte notwendig sein."
Die Industriebaurichtlinie schreibt die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vor für Betreiber eines Industriebaus mit einer Summe der Geschossflächen von insgesamt mehr als 5000 Quadratmetern.
Die Verkaufsstättenverordnung schreibt vor, dass der Betreiber einer Verkaufsstätte einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen hat.

Das Haus der Technik hat bisher weit über Tausend Brandschutzbeauftragte erfolgreich geschult!

Der nächste Termin ist der 25.-30. Juni 2012 in Essen.

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