Explosionsschutzbeauftragter: Rechte und Pflichten
Explosionsschutzbeauftragter berät den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen ExSchutzes
Alle Maßnahmen zur Umsetzung des vorbeugenden Explosionsschutzes sind technisch sehr anspruchsvoll, die rechtlichen Auflagen/Versicherungsauflagen dazu sehr umfassend.
Ein Unternehmer kann diese Auflagen gar nicht alleine erfüllen!
Die Benennung eines Explosionsschutzbeauftragten ist daher eine logische Konsequenz. Dies ist nicht nur in den Groß-Unternehmen ratsam, sondern auch und gerade in den KMUs.
Der „Explosionsschutzbeauftragte“ - der Begriff ist wie beim Brandschutzbeauftragten gesetzlich nicht geschützt - ist dabei ein fachkundiger Mitarbeiter, der den Arbeitgeber in allen Fragen des vorbeugenden Explosionsschutzes berät und unterstützt. Zu seinem Aufgabengebiet können die Erstellung der erforderlichen Dokumente (Explosionsschutzdokument, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrenabwehrplan), regelmäßige Begehungen betroffener Arbeitsbereiche, Schulungen der Mitarbeiter im Explosionsschutz sowie der Kontakt zu den Behörden und der Feuerwehr gehören. In dem viertägigen Qualifizierungsseminar „Explosionsschutzbeauftragter“ werden die Maßnahmen des vorbeugenden Explosionsschutzes erläutert und umfassende Hilfestellungen gegeben. Mögliche Ursachen für Explosionen werden dargestellt und die Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung des möglichen Schadensausmaßes aufgezeigt (primärer, sekundärer und tertiärer Explosionsschutz).
Der Lehrgang findet statt vom 24.-27. Juni 2014 in Essen.
Die weiteren Termine:
02.-05. September 2014 in Timmendorfer Strand
23.-26. September 2014 in Essen
09.-12. Dezember 2014 in Essen
Die „Ausbildung zum Explosionsschutzbeauftragten“ ist viertägig, um zu allen wichtigen Themen des Explosionsschutzes und der Betriebssicherheit umfassende Informationen und Anregungen für Fachleute und Interessenten geben zu können. Sieben Explosionsschutz-Experten geben vertiefenden Analysen mit ausreichend Ziet zur Diskussion. Konkrete Beispiele werden bearbeitet und praxisnahe und nachvollziehbare Hilfen zur Umsetzung im Betrieb gegeben.