Tankreinigung
Tankreinigung gliedert sich in zwei Segmente. Diese Gliederung erfolgt nach der Gefährdungseinschätzung der DGUV und anderer internationalen Organisationen. Die Tankreinigung wird gegliedert in Reinigung von stationären und mobilen bzw. teilstationären Tankanlagen. In Tankanlagen werden flüssige Stoffe gelagert, welche umgefüllt, abgefüllt oder zwischengelagert werden. Endlagerung in Tankanlagen zum Zweck der Deponierung findet nicht statt bzw. ist nicht zulässig. Tankanlagen mit umwelt- wassergefährdeten Stoffen unterliegen in Deutschland dem Wasserhaushaltsgesetz, das sogenannte WHG. Die VAwS dem Wasserhaushaltsgesetz untergeordnet unterscheidet zwischen LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen) und HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden) und Rohrleitungsanlagen. In der Nahrungsmittelindustrie werden Tankanlagen zum Zweck der Vorratsspeicherung und Produktion eingesetzt. Die Tankreinigung gliedert sich in vollautomatische, teilautomatische und manuelle Reinigung. Je nach Gefährdungslage wird die praktische Ausführung einer Tankreinigung bewertet. Tankanlagen können unter- und überirdisch und schwimmend verbaut sein.
Tankreinigung, tankdekontamination
Mobile Tankreinigung
Mobile Tankfahrzeuge bzw. Tankzüge werden überwiegend in großen Tankwaschstraßen automatisiert gereinigt. Hierbei fährt der Tankfahrzeugführer in eine Tankkabine, welche durch den Anlagenbetreiber je nach Verschmutzungsgrad und Kontaminationsgrad gereinigt wird. Automatisierte Reinigungslösungen kommen überwiegend in modernen Tankreinigungsanlagen zum Einsatz. Die mobile Tankreinigung ist dem Zweck untergeordnet, sortenreine Produkte zu transportieren. Die logistische Materialtransportkette ist von der Abfüllung, Transport und rückstandsfreie Tankreinigung zur Tankfahrzeugneubefüllung abhängig. Die thematische Untergliederung erfolgt in der DGUV Regelung eindeutig und unmissverständlich. DGUV Regel 113-004 Teil 2.
Stationäre Tankreinigung
Die stationäre Tankreinigung hat nichts mit Fahrzeugtechnik oder Förderfahrzeugen zu tun. Hier geht es um stationäre Anlagen, welche im Gefahrstoffbereich dem Wasserhaushaltsgesetz untergeordnet bzw. reglementiert sind. Die Anlagentypen entsprechen dennoch der Kategorisierung aus dem Wasserhaushaltsgesetz LAU-Anlagen (Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen) und HBV-Anlagen (Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden).
Die stationäre Tankreinigung kann vollautomatisch, semiautomatisch und manuell erfolgen. Vollautomatische Tankreinigungsanlagen werden häufig eingesetzt, um schnell zwischen den Produktionszyklen rückstandsfreie Tankinnenräume herzustellen. Im Gefahrstoffbereich sind diese Anlagen zu favorisieren, damit die Unfallgefahr für den Reinigungsanwender vermieden wird. Werden Tankanlagen manuell gereinigt, ist eine sorgfältige Arbeitsvorplanung in jedem Fall durch den Anlagenbetreiber zu organisieren. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) schreibt klare Anwendungsrichtlinien vor. Welche die Gefährdungsbeurteilung und Risikoermittlung beinhalten. Bei Tankeinstiege in Tankanlagen ist eine Rettungsvorplanung und entsprechende Rettungstrainings zwingend vorzuhalten bzw. nachzuweisen. Die Unfallgefahr bei der manuellen Reinigung in Tankanlagen ist hoch und wird unfallstatistisch bei der DGUV erfasst.
Gefahren in der manuellen Tankreinigung
Bei der konventionellen Tankreinigung werden Tanks oder Behälter von außen durch entsprechende Revisionsöffnungen / Mannlochöffnungen oder nach Einstieg von innen mittels manueller oder mechanischer Verfahren gereinigt.
Ist der Einstieg in den Tank/Behälter erforderlich, handelt es sich um so genannte Arbeiten in Behältern und engen Räumen (siehe BG-Regel: Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen [BGR 117-1]).
Gefährdungen sind möglich durch:
- Gefahrstoffe
- Arbeiten in Höhe (Absturzgefahr)
- Gefahren durch mechanisch bewegliche Teile
- Sauerstoffmangel
- heiße Stoffe und Medien / Rückflussgefahr
- Bakterien oder Lebewesen oder deren Stoffwechselprodukte
- reaktionsfähige Stoffgemische (Brand, Verpuffung, Explosion)
Daher ist vor Arbeiten in Behältern und engen Räumen zwingend die Ermittlung und Beurteilung der vorhandenen Gefährdungen in jedem Einzelfall zwingend erforderlich. Die Festlegung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt durch den Aufsichtsführenden schriftlich in Form von Erlaubnisscheinen und Betriebsanweisungen. Pflichten des Anlagenbetreibers sind mit den Maßnahmen des Anwenders abzustimmen und entsprechend umzusetzen. Es besteht der Fall der Doppelverantwortung.
Ist der Einsatz von Atemschutz erforderlich, sind bestimmte Grundanforderungen an die Atemschutzgeräteträger einzuhalten (siehe BG-Regel: Benutzung von Atemschutzgeräten [BGR 190]).
Dichtigkeitsprüfung
Im Zuge durchzuführender Qualitätssicherungsmaßnahmen ist es häufig für den Anlagenbetreiber wichtig zu wissen, ob sein Tank oder Tankanlage in Ordnung und funktionstüchtig ist. Im Rahmen betrieblicher Stillstands Zeiten werden Betriebstanks häufig inspiziert. Denn für den Anlagenbetreiber ist es wichtig, dass eine Tankhavarie in jedem Fall vermieden wird, um nachhaltig negative Produktionseinflüsse zu vermeiden.
Die Tankinspektion kann über Sonden oder einfahrbare Kameratechnik erfolgen. Im Rahmen einer behördlichen Dichtigkeitsprüfung reichen aber diese Maßnahmen für den Prüfer häufig nicht aus. So dass die Tankanlage vollständig dekontaminiert werden muss, um einen Einstieg des Prüfers in die Tankanlage zu ermöglichen.
Tank-, Behälter und Siloanlagen
Siloanlagen und Tankanlagen haben eine Gemeinsamkeit. Beide sind zur Lagerung von Produktionsgütern bestimmt. Die Unterscheidung liegt im jeweiligen Medium und in der Konstruktion. Siloanlagen sind dazu bestimmt, feste, rieselfähige Schüttgüter zu lagern. Flüssige Stoffe werden nur selten in Siloanlagen gelagert. Zum Beispiel werden in GFK Siloanlagen auch flüssige Stoffe gelagert (Solesalzanlagen Autobahnmeisterei). Das Silo wäre also nach der Definition ein Tank und kein Silo. Dennoch spricht man auf Grund der Konstruktionsart von einem Silo. Anders verhält es sich bei Tanks. Rein konzeptionell würde niemand auf den Gedanken kommen, Schüttgüter in einem Tank zu lagern, da die praktische Entnahme faktisch nicht funktionell wäre. Siloanlagen sind darauf ausgelegt, rieselfähige Stoffe, man spricht auch von Schüttgütern unter Hilfenahme der Schwerkraft aus dem Silo zu fördern. Stoffe aus Tankanlagen werden über diverse Unterdruckpumpen gefördert. Dadurch sind bei Flüssigkeiten auch liegende Tanks oder Erdtanks problemlos einsetzbar. Somit bilden die Tankreinigung und Siloreinigung eine eindeutige Parallele an. Zugangstechnisch und Rettungsdynamisch wird bei Tanks und Silos kaum unterschieden. Anders verhält es sich bei quadratischen Tankanlagen im Schiffbau.
Tankreinigung im Schiffbau DGUV Regel 109-603
Hoch qualifizierte Spezialisten der maritimen Industrie sind auf Werften, im Sonderstahlbau, in Zulieferbetrieben, auf Schiffen und auf Offshore-Baustellen tätig. Die komplexen Aufgabenstellungen bei Herstellung und Reparatur von Schiffen sowie Offshore-Anlagen bilden eine Vielzahl von Gefährdungen für die Beschäftigten. Eine sorgfältige Beurteilung der Arbeitsbedingungen („Gefährdungsbeurteilung“) sowie die konsequente Umsetzung der hieraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen bilden die Basis für einen ganzheitlichen Ansatz zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Rückblickend haben sich die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten auf den deutschen Werften in den vergangenen Jahrzehnten kontinuierlich verbessert. Dennoch sind viele Tätigkeiten im Schiffbau im Vergleich zur gesamten Metallbranche immer noch mit deutlich höheren Risiken verbunden. Anlagenbetreiber und Projektverantwortliche müssen sich der Verantwortung bewusst sein und arbeitssicherheitstechnische Qualitätsrichtlinien zwingend und konsequent umsetzen. Insbesondere die abhängig vom Baufortschritt eines Schiffes − stetig wechselnden Bedingungen und die Parallelität etlicher Fertigungsschritte erfordern eine sorgfältige Planung und Durchführung der Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Darüber hinaus bedingt der oftmals hohe Fremdfirmenanteil innerhalb des Wertschöpfungsprozesses einen nicht unerheblichen Aufwand hinsichtlich der Koordinierung der Arbeiten. Um den hohen Anforderungen an die Planung der Arbeiten gerecht zu werden, ist es notwendig, eine weisungsbefugte Person für die Koordination (Koordinatorin/ Koordinator) und Verantwortlichkeiten festzulegen.